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Newsletter Oktober 2018

MACH Web2.0 kann Umsatzsteuer

Das Jahr 2021 kommt schneller als man denkt und damit auch für die meisten kirchlichen Körperschaften die Umsatzsteuerpflicht nach dem neuen § 2b UStG. Bis dahin müssen noch viele organisatorische Änderungen insbesondere in den kirchlichen Verwaltungen vorgenommen werden. Nicht zuletzt müssen die notwendigen Angaben in der Buchhaltungssoftware MACH Web 2.0 hinterlegt werden. Die Software hat schon jetzt alle Grundlagen für eine gesetzmäßige Abbildung der Umsatzsteuer.

 

Umsatzsteuer

Selbstverständlich können alle Umsätze mit den zutreffenden Steuerschlüsseln 19% oder 7%, als „steuerfrei“ oder „nicht steuerbar“ gebucht werden. Das ist bei jeder Buchung oft nur ein Klick mehr.Kirchliche Körperschaften mit steuerpflichtigen Bereichen arbeiten bereits entsprechend. Alle vorhandenen Konten können bei Bedarf mit allen Steuersätzen gebucht werden. Im Kontenrahmen der EKvW sind allerdings Erweiterungen denkbar, die die Arbeit erleichtern. Bei den Umsatzerlöskonten gibt es bereits jetzt schon verschiedene Konten für die 19 prozentigen und 7 prozentigen Umsätze. Dies ist bei einer sehr hohen Anzahl von Umsätzen mit verschiedenen Steuersätzen für die spätere Verprobung von Vorteil, wenn nicht schon über die Abrechnungsobjekte eine Differenzierung möglich ist. Im Rahmen der Einführung des § 2b UStG wird sich herausstellen, ob weitere Konten entsprechend einzurichten sind. Alle möglichen Umsatzsachverhalte können aber auf jeden Fall gebucht werden.

 

Vorsteuer

Hier hat die MACH-Software besondere Möglichkeiten, die den kirchlichen Körperschaften die Arbeit vereinfachen. So kann z.B. zu jedem Abrechnungsobjekt eine Vorsteueraufteilung hinterlegt werden. Das ist interessant, wenn Räume sowohl steuerpflichtig für Feiern vermietet als auch hoheitlich für Gemeindekreise genutzt werden. Das System teilt dann gebuchte Eingangsrechnungen automatisiert auf den nicht steuerbaren und steuerpflichtigen Teil auf. Ab dem kommenden Jahr wird es für jeden Mandanten möglich sein, entweder die für die Umsatzsteuervoranmeldung benötigten Daten aus der Software heraus zu generieren oder aber sogar direkt an das Finanzamt weiterzuleiten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass bei einer kirchlichen Körperschaft, die aus mehreren Mandanten besteht, die Werte der einzelnen Mandanten zusammen gerechnet werden müssen. Bei den vielfältigen Aufgaben, die hinsichtlich der Umsatzsteuerregelung bis 2021erledigt werden müssen, ist gut zu wissen: Die Software ist vorbereitet!

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