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Welcher zusätzliche personelle Aufwand wir für die Umstellung NKF benötigt?

Antwort:

Im PSA-Gutachten (siehe vorherige Antwort) ist zum Aufgabenfeld „Haushalts- und Finanzplanung/ Kasse“ darauf hingewiesen, dass dieser Bereich mit der kommunalen Finanzwirtschaft vergleichbar ist und der zusätzliche personelle Aufwand für die Einführung bzw. Umsetzung des NKF in vorliegenden Veröffentlichungen unterschiedlich bewertet wird. Faktoren wie z. B. Umfang der Anlagenbuchführung oder ggf. parallele Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung spielen eine weitere wichtige Rolle.

Nach einer durchgeführten Kurz-Umfrage bei öffentlichen Institutionen mit vergleichbaren Anforderungen an das Rechnungswesen (Doppik) ist nach dem PSA Gutachten davon auszugehen, dass anstelle einer Vollzeitkraft in der kameralen Buchhaltung künftig rd. 1,2 Vollzeitkräfte erforderlich werden. Im Rahmen der zweiten Phase des PSA-Projektes ist diese Aussage dahin gehend konkretisiert worden, dass – bei „möglichst schlankem“ NKFWestfalen – eine Vollzeitkraft je 28.000 Buchungssätzen mindestens erforderlich ist (kameral: 35.000 Buchungen). Die Einführung von NKF (als Projekt) erfordert darüber hinaus zeitlich befristet zusätzlichen Personalbedarf.

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