Neues Kirchliches Finanzmanagement Neues Kirchliches Finanzmanagement

Warum werden die Pfarrkosten im Haushaltsbuch aufgeteilt?

Antwort:

Die Tätigkeit eines Pfarrstelleninhabers und einer Pfarrstelleninhaberin in verschiedene Handlungsfelder aufzuteilen, ist differenziert zu betrachten und nicht einfach. Die Aufteilung erfolgt spätestens mit der Einrichtung des Haushaltsbuches, das nach § 64 Abs. 1 S. 2 der VwO.d spätestens für das fünfte Haushaltsjahr nach der Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzmanagements durch die Leitungsgremien aufzustellen ist.
Die Grundidee ist, die Anteile des Pfarrdienstes ohne die damit verbundenen Gebäudekosten in den anzusprechenden Handlungsfeldern darzustellen und die Kosten aufzuteilen. Diese Handlungsfelder beschreiben die im Evangelium begründeten sechs Lebensäußerungen der Kirche:

1. Gottesdienst, Kirchenmusik und Kultur
2. Seelsorge und Beratung
3. Diakonie und gesellschaftliche Verantwortung
4. Mission und Ökumene
5. Bildung und Erziehung
6. Leitung (einschl. Öffentlichkeitsarbeit) und Verwaltung.

Die Verteilung der Kosten des Pfarrdienstes erhöht die Aussagekraft
bei den Handlungsfeldern und verdeutlicht die Arbeitsschwerpunkte.

Die Zuordnung der Personalressourcen des Pfarrdienstes zu den sechs Handlungsfeldern erfolgt auf der Grundlage von prozentualen Schätzungen. Diese Schätzungen können sinnvoll nur von den jeweiligen Pfarrstelleninhaberinnen und Pfarrstelleninhabern selbst vorgenommen werden. An eine detaillierte Erfassung von Tätigkeiten ist dabei nicht gedacht – es reicht eine einigermaßen plausible Schätzung. Mit der Schätzung und ihrem Ergebnis müssen Pfarrstelleninhaberinnen und Pfarrstelleninhabern sowie Leitungsorgan einverstanden sein.

Zu den Schätzungen können Pfarrerinnen und Pfarrer ggf. auch das Terminstundenmodell verwenden, das zurzeit in den Leitungsgremien der EkvW diskutiert und voraussichtlich zur Anwendung frei gegeben wird.

Kann die erforderliche Schätzung nicht einvernehmlich vorgenommen werden, ist der Pfarr-dienst analog einem Handlungsfeld mit Zielen, Maßnahmen und Personalressourcen darzustellen. Dies geschieht mindestens in Anlehnung an die reduzierte Form des Haushaltsbuches.
Kann bei mehreren Pfarrstellen einer Körperschaft das Einvernehmen über die Schätzung nicht für alle Pfarrstellen hergestellt werden, erfolgt die Darstellung für alle Pfarrstellen in dieser Weise.
Es ist sinnvoll, den konkreten Zeitpunkt der Einführung des Haushaltsbuches und die Zuordnung des Pfarrdienstes in einem Kirchenkreis, ggf. durch eine Regelung des KSV oder der Kreissynode, einheitlich zu gestalten.

 

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