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Warum kann für die Schulungen der Ehrenamtlichen kein Bildungsurlaub beantragt werden?

Presbyterinnen und Presbyter (und andere Ehrenamtliche) können für die Schulungen NKF bei ihren Arbeitgebern keinen Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG) beantragen, weil es sich bei unseren Schulungen um keine anerkannte Bildungsveranstaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 AWBG handelt.

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