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Warum gibt es Abschreibung und Substanzerahltungsrücklage nebeneinander?

Antwort:

Ist das nicht doppelt „gemoppelt“? So hört man sehr oft. Aber stimmt das? Nein! Am folgenden Beispiel soll das deutlich werden.

Sie bauen ein neues Gemeindezentrum. Es ist gut fußläufig erreichbar und hat einen Garten, der sehr gut für die Gemeindearbeit nutzbar ist. Mit den Substanzerhaltungsmitteln halten Sie das Gebäude in einem ordentlichen Zustand. Alle 10 Jahre werden die Räume neu gestrichen, nach 20 Jahren wird die Heizung gegen eine moderne Anlage ausgetauscht und nach 25 Jahren werden die Sanitäranlagen erneuert.
Wofür benötigen wir da die Abschreibungen?
Nach 60 Jahren müssen Sie erkennen, dass das Gebäude nicht mehr den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht, der Zuschnitt der Räume, der 1955 noch „top“ war, entspricht schon lange nicht mehr den Gegebenheiten. Eine Sanierung übersteigt die vorhandenen Mittel bei weitem.
Oder die Stadt baut die neue Umgehungsstraße direkt längs des bisher so ruhigen Gartens. Überhaupt hat sich das Leben der Gemeinde weiter Richtung Zentrum verlagert. Das Gemeindezentrum ist mittlerweile abseits der üblichen Wege und nur noch schlecht zu erreichen.

Diesen „Wertminderungen“ unterliegen alle Gebäude, egal wie gut oder schlecht sie erhalten werden. Mit der Abschreibung wird diese Wertminderung dargestellt. Irgendwann ist eine Generalsanierung oder ein Neubau an anderer Stelle fällig. Dann ist es gut, wenn man die Abschreibungen angespart hat.

 

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