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NKFWestfalen

Newsletter November 2018

Änderungen der Projektstruktur für mehr Unterstützung der Kirchenkreise

Auf der Basis der Erfahrungen mit der Aufnahme des Echtbetriebs in NKFWestfalen in mittlerweile sechs Kreiskirchenämtern hat die Projektsteuerungsgruppe in den letzten Monaten wichtige Entscheidungen zur Struktur des Projektes getroffen. Sie ließ sich dabei von der Frage leiten: „Wie können die Kreiskirchenämter in der Umstellungsphase noch besser unterstützt werden?“.

So wurde der Zeitrahmen für die Begleitung der Kreiskirchenämter noch einmal verlängert, und zwar um weitere sechs Monate auf 3 ½ Jahre.

Während bisher die Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen zu den Aufgaben gehörte, die – wenn auch durch das Projektbüro und ggf. extern begleitet – allein von den Kreiskirchenämtern zu bearbeiten waren, werden künftig je Kreiskirchenamt vier Eröffnungsbilanzen und vier Jahresabschlüsse (jew. ein Kirchenkreis, eine Kirchengemeinde, eine KiTa und ein Friedhof) durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft  Curacon erstellt. Während der Erstellung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreiskirchenämter Gelegenheit der Curacon „über die Schulter zu schauen“ und dabei die Bearbeitung von Bilanz und Jahresabschluss am praktischen Beispiel zu erlernen.

Weiterhin wird zur Anpassung des (Muster-) Organisationsgutachtens der BSL Managementberatung allen Kreiskirchenämtern eine Beratung zur Anpassung auf die örtlichen Verhältnisse angeboten. Die Umstellung auf NKFWestfalen erfordert erhebliche Veränderungen der Organisationsstruktur in den Ämtern. Eine Grundlage für diese Veränderungen wurde mit dem o.g. Gutachten aus dem Jahre 2016 durch das Projekt zur Verfügung gestellt. Die Anpassung an die örtlichen Verhältnisse lag bisher allein bei den Kreiskirchenämtern. Mit dem jetzigen Angebot wird eine Klärung von Arbeitsabläufen und Strukturen in den Kreiskirchenämtern nach einheitlichem, erprobtem Konzept erreicht.

Nun bringen zusätzliche Leistungen auch zusätzliche Kosten mit sich. Der Ständige Finanzausschuss der EKvW schlägt der Landessynode vor, zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen ein zusätzliches Budget in Höhe von 3,5 Mio. Euro aus dem Kirchensteuer-mehraufkommen 2018 zur Verfügung zu stellen.

Erste Gespräche zur Terminabstimmung haben bereits mit verschiedenen Kreiskirchenämtern stattgefunden, damit alsbald nach der Landessynode die Arbeiten aufgenommen werden können.

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