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Newsletter 16. Ausgabe/ September 2015



1. „Im NKF ist alles anders als im HGB!
    – Stimmt das?“
    Interview von Andrea Jung mit Martin Koch,
    Leiter des Projektbüros NKF Westfalen

Herr Koch, wir hören immer wieder: „Im NKF ist alles anders als im HGB!“ Ehrenamtliche, die erst erfreut waren, dass wir auf die kaufmännische Buchführung umstellen, reagieren mittlerweile fragend, weil sie meinen, dass es bei der Fassung für die Kirche viele Abweichungen von der kaufmännischen Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gibt. Für Verwirrung hat auch gesorgt, dass wir im NKF Begriffe gewählt haben, wie zum Beispiel Reinvermögen, statt Eigenkapital.
Ist das so? Und wenn ja, warum muss das so sein?

Koch:
Ich würde erst einmal nicht von Abweichungen vom HGB sprechen, sondern lieber von Besonderheiten. Diese sind den besonderen kirchlichen Strukturen geschuldet, die im Unterschied zum kaufmännischen Unternehmen nicht den Gewinn in den Vordergrund stellt. Dem kaufmännischen Unternehmen dient eine Bilanz als Steuerbilanz. Um weniger Steuern zahlen zu müssen, steht möglicherweise eine Gewinnminimierung im Vordergrund.Bei der Kirche soll die Bilanz den tatsächlichen Vermögensverzehr aufzeigen, ein gleichmäßiger Verzehr, der die Kosten auf die Jahre der Nutzung verteilt. Das ist nach meiner Auffassung der wesentliche Unterschied zum HGB.

Was die Begriffe angeht, hat die Projektsteuerungsgruppe in den letzten Sitzungen entsprechend reagiert, indem die „Ergebnisrechnung“ „Gewinn- und Verlustrechnung“ (GuV) und das „Reinvermögen“ „Eigenkapital“ heißen soll. Damit ist die Übereinstimmung mit dem HGB wieder hergestellt.

Jung:
Und wie viele von diesen „Besonderheiten“ gibt es denn noch? Sind es sehr viele?

Koch:
Letztlich sprechen wir von fünf Besonderheiten! Das ist meines Erachtens nicht viel und wie oben schon erwähnt auch leider nicht zu ändern.

Jung:
Fünf Abweichungen oder vielmehr fünf Besonderheiten?! Können Sie diese Besonderheiten möglichst knapp und für den Laien verständlich erläutern?

Koch:
Gerne

1. der Haushaltsplan.
Die Kirche ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und verpflichtet einen Haushaltsplan aufzustellen, bei dem sicherzustellen ist, dass alle Erträge zur Deckung der Aufwendungen dienen. Dieser Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und ist für jedes Haushaltsjahr aufzustellen. Zum Haushaltsplan gehört

die Investitions- und Finanzierungsplanung.
Zur Realisierung von Investitionsmaßnahmen wird bei der kirchlichen Haushaltsplanung zusätzlich die Investitions- und Finanzierungsrechnung aufgestellt. Hier werden die im Wirtschaftsjahr nötigen Mittel für geplante Investitionen einschließlich ihrer Herkunft abgebildet. Um di Finanzierung der geplanten Investitionen sicher zu stellen, muss der Investitions- und Finanzierungshaushalt in der Planung ausgeglichen sein.
Die Leitungsgremien bestimmen ihren Finanzbedarf für Investitionen.

2. die Rücklagenthematik
Jetzt müssen wir eine Bilanz vor Augen haben. Auf der Aktivseite steht das Vermögen, auf der Passivseite stehen die Schulden und der Saldo „Eigenkapital“ (also: Vermögen minus Schulden). Wie in jeder Bilanz sind die verschiedenen Geldanlagen auf der Aktivseite dargestellt. Dort können Sie sehen, wie viel Geld die Körperschaft bei welcher Bank angelegt hat. Gerade bei der Kirche fragt sich dann jeder, wofür wir das Geld denn brauchen? Deshalb gab es bereits in der kameralen Buchhaltungswelt den Begriff der Rücklagen. Denn für jeden Zweck, für den wir Geld sammeln, hatten wir Rücklagen angelegt. Die Darstellung der Rücklagen ist uns nach wie vor wichtig. Jeder soll nicht nur sehen wie viel Geld wir angelegt haben, sondern auch wofür. Deshalb werden die Rücklagen auch in der doppischen Bilanz ausgewiesen. Das funktioniert, indem wir das Eigenkapital in die Rücklagen und den „verbleibenden Restbetrag“ untergliedern. Die Geldanlagen müssen also mindestens so hoch sein wie die auf der Passivseite im Eigenkapital ausgewiesenen Rücklagen. Viele reden deshalb auch von der „Gelddeckung der Rücklagen“.

3. Die SoPo’s – eine Abkürzung für „Sonderposten“
SoPo’s haben einen Doppelcharakter. Sie sind ein wenig Eigenkapital und ein wenig Fremdkapital. Das gilt zum Beispiel für noch nicht verwendete Spendenmittel. Sie gehören schon uns, aber wenn wir sie nicht entsprechend dem Spenderwillen verwenden, müssen wir sie zurückzahlen. Genauso verhält es sich auch mit investiven Zuschüssen, die als SoPo erfasst werden.

4. Der Sammelgeldanlage
Die Darstellung der Rücklagen in der Bilanz ist eine echte kirchliche Besonderheit. Früher wurde oft für jede Rücklage ein Sparbuch angelegt. Eine solche Anlage war unter ökonomischen Gesichtspunkten suboptimal, weil dadurch viel zu wenig Zinsen erzielbar waren. Deshalb werden bei uns schon seit Jahrzehnten die anzulegenden Gelder körperschaftsübergreifend zusammengefasst und gemeinsam angelegt. Die Darstellung dieser Sammelgeldanlage ist möglicherweise keine rein kirchliche Besonderheit, sie ist woanders aber vermutlich nur sehr selten zu finden.

5. Die Kassengemeinschaft und deren Abbildung
So etwas gibt es im Wirtschaftsleben eigentlich nicht, hat sich aber bei der Kirche bewährt. Dabei handelt es sich um die gemeinsame Kassenführung der angeschlossenen Körperschaften. Und das muss im NKF entsprechend abgebildet werden. Der Anteil jeder beteiligten Körperschaft muss „centgenau“ ausgewiesen werden. Dies erreichen wir durch eine gesplittete Darstellung der dazu gehörenden Bankkonten.

Jung:
Vielen Dank für die konkreten Ausführungen.



2. Zwei wichtige Terminankündigungen

Auf der Landessynode im November 2015 wird es einen Plenarbericht zum NKFWestfalen geben. Schwerpunkt sind die Ergebnisse der Evaluation der Pilotphase und der Plan zur Umstellung aller Kreiskirchenämter und des Landeskirchenamts.
Unterstützt wird der Bericht durch die zweite Auflage der Handreichung im NKFWestfalen. 

Auf dem 4. Projekttag NKF am 25.01.2016 in Villigst werden wir den ausführlichen Bericht zur Landessynode vom November 2015 vorstellen. Ein weiteres Thema soll der Wechsel von Pilot- zur Rolloutphase sein. Aber auch die Frage der Abweichungen/ Besonderheiten zum HGB soll noch einmal aufgegriffen und diskutiert werden.
Eingeladen sind neben den Mitgliedern der Projektsteuerungsgruppe und den Mitarbeitenden der Arbeitsgruppen die Mitarbeitenden aus den Piloten und den ersten umstellenden Kirchenkreisen Hagen, Hattingen-Witten und Schwelm sowie alle am NKFWestfalen Interessierten.

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