Neues Kirchliches Finanzmanagement Neues Kirchliches Finanzmanagement

Wie sollen wir ausgeglichene Haushalte erreichen?

Antwort:

Ein wichtiges Ziel des NKFWestfalen ist es, die Nachhaltigkeit des kirchlichen Handelns darzustellen.

Um diese Forderung umzusetzen wird im NKF eine verpflichtende Abschreibung für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, eingeführt. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich in gleichen Jahresraten über die Dauer, in der der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die jährliche Abschreibungsrate stellt im Haushalt Aufwand dar.

Damit der Haushalt ausgeglichen ist, müssen diesem Abschreibungsaufwand Erträge gegenübergestellt werden. Aufgrund von angespannten Haushaltssituationen zeichnet sich allerdings ab, dass einige Kirchengemeinden den Abschreibungsaufwand nicht vollständig über Erträge decken können. Der Haushalt dieser Kirchengemeinden wäre somit nicht ausgeglichen.

Bei der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz wird daher eine Ergebnisverrechnungsreserve in Höhe von einer 5-Jahres-AfA eingerichtet, die aus dem Vermögensgrundbestand herausgerechnet wird. Sie dient zur Abfederung der Mehrbelastung der Körperschaften durch die AfA. Mit der Ergebnisverrechnungsreserve dürfen nur ordentliche Erträge und Aufwendungen verrechnet werden. Nach drei Jahren soll die Regelung vom Landeskirchenamt überprüft werden.

Zurück