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Wie hoch soll die Zuführung zur Substanzerhaltung sein?

Antwort:

Der Substanzerhaltungsrücklage sollen jährlich Mittel in Höhe von mindestens 0,5% des aktuellen Feuerversicherungswertes für Kirchen, und mindestens 1,0 % für alle anderen Gebäude zugeführt werden, soweit sie nicht für laufende Aufwendungen verwendet wurden.

Aktueller Feuerversicherungswert ist der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene und von den Gebäudeversicherern für das jeweilige Jahr verwendete Baukostenindex.

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