Neues Kirchliches Finanzmanagement Neues Kirchliches Finanzmanagement

Was wird die Umstellung im Kirchenkreis kosten?

Antwort:

Mit einem Anschreiben an alle Superintendentinnen und Superintendenten der EKvW wurde im Dezember 2012 eine Aufstellung der Kosten verschickt, die in den umzustellenden Kirchenkreisen anfallen können. Es wird von einer Summe in Höhe von ca. 180.000 € ausgegangen, die von den Kirchenkreisen zu finanzieren ist. Die Erfahrungen aus der Pilotphase haben dazu geführt, dass künftig eine Projektverantwortliche oder ein Projektverantwortlicher auf der Kirchenkreisebene berufen werden soll. Diese oder dieser soll mindestens für 1 ½ Jahre im Umfang einer halben Stelle für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Aus Projektmitteln wird für diesen Zweck ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 52.500 € gezahlt.

Es wurde ein Gutachten erstellt, das die optimale Organisationsstruktur eines Kreiskirchenamtes mit Doppik-Anwendung darstellt. Auf der Basis dieses Muster- Organisationsschemas kann eine Anpassung der Organisationsstruktur der Kreiskirchenämter vorgenommen werden. Dieses Gutachten wurde aus Projektmitteln finanziert. Sollte auf Grund örtlicher Besonderheiten zur Umsetzung des Muster- Organisationsschemas in einzelnen Kreiskirchenämtern eine externe Begleitung zwingend notwendig sein, sind diese Kosten von den Kirchenkreisen zu finanzieren.

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