Neues Kirchliches Finanzmanagement Neues Kirchliches Finanzmanagement

Was ist vor der Umstellung zu beachten?

Antwort:

Zunächst ist es für eine erfolgreiche Umstellung wichtig, dass ein breiter Konsens bei den Leitungsverantwortlichen zur Einführung von NKFWestfalen vorhanden ist.

Damit zum Umstellungszeitpunkt insbesondere beim Sachanlagevermögen weniger Arbeit entsteht, empfehlen wir, bereits jetzt bei Kauf oder Anschaffung alle Wirtschaftsgüter in einer einfachen Liste zu erfassen. Es sollten nur solche Wirtschaftsgüter erfasst werden, die zum Zeitpunkt der Umstellung noch vorhanden und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Mit dem Rundschreiben Nr. 26/2015 hat das Landeskirchenamt u.a. den Kreissynodalvorständen und den Kreiskirchenämtern die Liste „Klärungs- und Korrekturbedarf vor der Umstellung“ zugeleitet. Mit dem Abarbeiten dieser Liste werden „Altlasten“ deutlich, deren Erledigung vor dem Beginn der 1 ½ jährigen Umstellungsvorbereitung zwingend ist.

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