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Was hat das Projekt der Personal- und Sachmittelausstattung (PSA) mit NKFWestfalen zu tun?

Antwort:

Eine unmittelbare Verknüpfung der beiden Projekte ist nicht gegeben. Im Rahmen des Projektes ‚Personal- und Sachmittelausstattung kreiskirchlicher Verwaltungen (PSA)' wurde in einer ersten Phase von der Kienbaum Management Consultants GmbH ein Gutachten erstellt (PSA-Gutachten). Die Erarbeitung dieses Gutachtens ist von der landeskirchlichen ’Arbeitsgruppe Verwaltung' begleitet worden. In einer zweiten Phase wurden die Kirchenkreise bei der Ermittlung einer Mindest- Personalausstattung für die Verwaltungen (Kreiskirchenämter) begleitet. Daneben werden Orientierungshilfen für die Angemessenheit von Sachkosten gegeben.

Unabhängig davon steht den Kirchenkreisen in der EKvW nunmehr für kreiskirchliche Verwaltungen ein Berechnungsmodell zur Verfügung, mit dem die Personal- und Sachmittelausstattung der Kreiskirchenämter zukunftsorientiert bestimmt werden kann. Auf der Grundlage dieses Berechnungsmodells werden die Kirchenkreise in die Lage versetzt, ihre Verwaltungen so zu strukturieren, dass die verwaltungstechnischen Anforderungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts erfüllt werden. Eine ergänzende Feststellung zur Veränderung der Mindestpersonalausstattung nach der Einführung von NKF Westfalen wird leicht zu treffen sein.

Im § 10 Absatz 1 der Verwaltungsordnung Doppische Fassung (VwO.d) findet sich die Anlage V für die Personal- und Sachmittelausstattung kreiskirchlicher Verwaltungen (Richtlinie – PSA).

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