Neues Kirchliches Finanzmanagement Neues Kirchliches Finanzmanagement

Neu ist die jährliche Inventur. Müssen wir nun alles zählen?

Antwort:

Nein, nicht jedes Gesangbuch oder jeder Löffel im Gemeindehaus müssen gezählt werden! Der Inventurablauf im NKFWestfalen ist nach der VwO.d sehr großzügig geregelt. Bei der erstmaligen Erfassung des beweglichen Vermögens für die Eröffnungsbilanz sollen nur solche Gegenstände ab einem Wert von 5.000 € und deren Anschaffung nicht länger als drei Jahre zurückliegt aufgenommen werden.

Kulturgüter und Kunstgegenstände sind immer zu erfassen. Die Kunst- und Kulturgegenstände der Kirchengemeinden werden zurzeit von der Landeskirche mit Bild und Text inventarisiert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Inventur muss seitens der Kirchengemeinden lediglich ein Abgleich erfolgen, ob die aufgeführten Gegenstände auch tatsächlich noch vorhanden sind. Aufgrund der Erfassungserleichterungen und der bereits inventarisierten Kunst- und Kulturgegenstände betrug die reine Inventurzeit bei einer Testinventur in einer Pilotkirchengemeinde (eine Kirche mit einem Gemeindehaus und Gemeindebüro, eine Kirche mit Gemeindezentrum und zwei Kindergärten) 90 Minuten.

 

 

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